§ 1 Geltung der Bedingungen AGB SVS-Gutachten
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der AGB SVS-Gutachten.
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist entweder schriftlich oder über Telekommunikationstechniken (E-Mail, Fax, Telefonisch) zu erteilen. So entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
§ 3 Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Dem AG ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Konto zu leisten sind.
§ 5 Honorar
Das Honorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Das Honorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Das Grundhonorar beinhaltet eine Mischkalkulation. Die Honorartabelle des Auftragnehmers kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten, ggf. zuzüglich einer merkantilen Wertminderung, maßgebend. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert (Brutto) des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Werden zur vollständigen Schadenfeststellung Demontagearbeiten und Montagearbeiten erforderlich, werden diese nach abgerechnet.
§ 6 Rechnungsprüfung und Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten als neue Aufträge und werden mit 20 % des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet. Die gefertigten Fotografien werden mit 2,00 € pro Stück berechnet, liegen Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge gesondert berechnet.
§ 7 Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden mit € 120,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
§ 9 Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, eine Kopie des Gutachtens. Eine weitere Kopie und der Lichtbild Negativsatz verbleiben beim Sachverständigenbüro.
§ 10 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Schlussbestimmung
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung gilt, was dem gewollten Zweck der Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
KFZ-Sachverständigenbüro SVS-Gutachten
Tätig für Sie in Mettmann, Düsseldorf, Köln, Wuppertal, Leverkusen, Essen, Duisburg
Tel.: 017624241682
E-Mail: info@gutachten-svs.de
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